Scheidungskosten – ein unliebsames Thema
„Was kostet eine Scheidung?"
Dies ist eine der wichtigsten Fragen, die sich jeder, der eine Scheidung anstrebt, unweigerlich stellt. Tatsächlich kann eine Scheidung teuer werden, weshalb viele sogar von einer Scheidung absehen, obwohl sie in ihrer Ehe sehr unglücklich sind. Eine Scheidung wird in Deutschland vom Familiengericht rechtskräftig beschlossen, so dass hierfür – bereits mit Einreichung des Scheidungsantrags – Gerichtskosten anfallen. Daneben ist es zwingend, dass zumindest derjenige, der den Scheidungsantrag einreicht, einen Rechtsanwalt hat, der auch bezahlt werden muss. Herrscht dann noch zwischen den Ehegatten ein erbitterter Streit über zahlreiche Folgesachen wie etwa Unterhalt, Zugewinnausgleich, den Verbleib in der Ehewohnung bzw. der gemeinsam erworbenen Immobilie, Hausrat und Kindschaftssachen, sind die Kosten der Scheidung nach oben quasi offen. In diesem Fall wird auch ein zweiter Rechtsanwalt benötigt.
Wovon die Höhe der Kosten abhängt
Die gute Nachricht: Die Kosten einer Scheidung sind kein Zufall, sondern folgen klaren gesetzlichen Vorgaben. Sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert – nicht nach dem tatsächlichen Aufwand im Einzelfall. Diesen Wert setzt das Familiengericht fest; maßgeblich sind vor allem das Einkommen beider Ehegatten und ihr Vermögen. Je höher der Verfahrenswert, desto höher die Gebühren. Wie sich der Verfahrenswert im Einzelnen berechnet, erläutere ich ausführlich auf der Seite Kosten der Scheidung.
Der größte Kostenfaktor ist der Streit
Ob eine Scheidung wenige Hundert oder mehrere Tausend Euro kostet, entscheidet sich weniger an der Scheidung selbst als an den Folgesachen. Eine einvernehmliche Scheidung, bei der sich die Ehegatten über die wesentlichen Punkte einig sind, ist deutlich günstiger als ein streitiges Verfahren.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es in der Regel, wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist; der andere stimmt dem Scheidungsantrag lediglich zu und benötigt dafür keinen eigenen Anwalt. Zudem bleibt der Verfahrenswert niedriger, wenn nicht über zahlreiche Folgesachen gestritten wird. Jede zusätzliche Folgesache – Unterhalt, Zugewinn, Immobilie, Hausrat – erhöht den Verfahrenswert und damit die Kosten.
Wer also den Weg der Einigung geht, spart nicht nur Nerven, sondern bares Geld.
Auch an die außergerichtlichen Kosten denken
Neben den Kosten des gerichtlichen Scheidungsverfahrens können außergerichtliche Kosten anfallen – etwa für die Beratung und Verhandlung im Vorfeld der Scheidung, für die Erstellung einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung oder für deren notarielle Beurkundung. Diese Ausgaben sind jedoch gut investiert: Werden streitige Punkte wie Unterhalt, Vermögen oder die Immobilie bereits außergerichtlich geregelt, müssen sie nicht als Folgesachen vor Gericht ausgetragen werden. Das gerichtliche Verfahren bleibt dadurch schlank – und die außergerichtliche Lösung ist in aller Regel deutlich günstiger, schneller und planbarer als ein gerichtlicher Streit über dieselben Fragen. Die Kosten einer außergerichtlichen Tätigkeit bespreche ich mit Ihnen vorab offen und transparent.
Wer trägt am Ende die Kosten?
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass derjenige, der die Scheidung einreicht, alle Kosten allein zu tragen hat. Das ist nicht der Fall: Bei der Scheidung werden die Gerichtskosten in aller Regel zwischen beiden Ehegatten geteilt, und jeder trägt die Kosten seines eigenen Anwalts (§ 150 FamFG). Ob Sie den Antrag stellen oder Ihr Ehepartner, wirkt sich auf die Kostenverteilung also nicht nachteilig aus.
Wenn das Geld nicht reicht: Verfahrenskostenhilfe
Niemand sollte allein aus finanziellen Gründen in einer unglücklichen Ehe verharren. Wer die Kosten des Verfahrens nicht oder nur teilweise aufbringen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe – das familienrechtliche Gegenstück zur Prozesskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise, gegebenenfalls gegen spätere Ratenzahlung. Ob dies für Sie in Betracht kommt, prüfe ich gern mit Ihnen.
Mein Rechtstipp
Lassen Sie sich von der Sorge vor den Kosten nicht lähmen. In einem ersten Gespräch kann ich Ihnen – nach einer kurzen Schilderung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse – eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Kosten geben, sowohl für das gerichtliche Verfahren als auch für eine außergerichtliche Regelung. So wissen Sie von Anfang an, worauf Sie sich einstellen müssen. In geeigneten Fällen ist zudem eine Ratenzahlung möglich.
Ihre Scheidungskosten – transparent besprochen
Gerne bespreche ich mit Ihnen Ihre voraussichtlichen Kosten, ohne Überraschungen.
Termin vereinbarenDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall.