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Sorge- & Umgangsrecht in München


Wenn Eltern getrennte Wege gehen, sollten die Kinder im Mittelpunkt stehen. Ich helfe Ihnen, tragfähige Regelungen zu Sorge und Umgang zu finden – möglichst einvernehmlich, im Konfliktfall mit der nötigen Durchsetzungskraft.

Elterliche Sorge und Aufenthalt

Die elterliche Sorge umfasst die Verantwortung für Person und Vermögen des Kindes. In der Regel steht sie beiden Eltern gemeinsam zu und bleibt es auch nach einer Trennung. Streit entsteht häufig um einzelne Bereiche – etwa den Aufenthalt des Kindes, die Schulwahl oder die Gesundheitsfürsorge.

Ich prüfe, welche Regelung dem Kindeswohl am besten entspricht, und suche zunächst nach einer einvernehmlichen Lösung. Wo eine Übertragung der alleinigen Sorge oder Teilbereiche in Betracht kommt, vertrete ich Ihre Interessen klar und mit Blick auf das Wohl des Kindes.

Betreuungsmodelle und das familiengerichtliche Verfahren

Wie die Betreuung nach einer Trennung aufgeteilt wird, hängt vom Einzelfall ab. Beim Residenzmodell lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil, beim Wechselmodell wird es von beiden etwa hälftig betreut. Ein Wechselmodell kann auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden, wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht – das prüft das Gericht anhand der konkreten Umstände.

In Kindschaftssachen gilt ein Beschleunigungsgebot: Die Verfahren sollen vorrangig und zügig geführt werden. Beteiligt sind neben den Eltern häufig das Jugendamt und, für das Kind, ein Verfahrensbeistand. Ich bereite Ihre Position sorgfältig vor, vertrete Sie im Termin und behalte dabei stets im Blick, was für Ihr Kind die tragfähigste Lösung ist.

Häufige Fragen

Gut zu wissen


Bleibt das gemeinsame Sorgerecht nach der Trennung bestehen?

In der Regel ja. Die gemeinsame elterliche Sorge besteht nach einer Trennung grundsätzlich fort. Nur in bestimmten Fällen kommt die Übertragung der alleinigen Sorge oder einzelner Bereiche in Betracht.

Wie wird der Umgang geregelt?

Vorrangig einvernehmlich, orientiert am Alter und den Bedürfnissen des Kindes. Gelingt keine Einigung, kann der Umgang gerichtlich geregelt werden. Ich unterstütze Sie auf beiden Wegen.

Was gilt, wenn eine Umgangsregelung nicht eingehalten wird?

Wird eine gerichtliche Umgangsregelung missachtet, gibt es Möglichkeiten der Durchsetzung. Ich prüfe Ihren Fall und zeige Ihnen das sinnvolle weitere Vorgehen auf.

Was ist das Wechselmodell?

Beim Wechselmodell betreuen beide Eltern das Kind zu annähernd gleichen Teilen. Es setzt eine tragfähige Kommunikation und eine gewisse räumliche Nähe voraus. Ob es für Ihre Familie passt, hängt vom Kindeswohl und den konkreten Umständen ab.

Welche Rolle spielt der Wille des Kindes?

Der Wille des Kindes gewinnt mit zunehmendem Alter an Bedeutung und wird im Verfahren berücksichtigt – etwa durch die Anhörung des Kindes und einen Verfahrensbeistand. Maßgeblich bleibt stets das Kindeswohl insgesamt.

Was kostet eine Erstberatung?

Die anwaltliche Erstberatung rechne ich mit der gesetzlichen Gebühr von € 190,00 netto ab. Beauftragen Sie mich darüber hinaus, wird diese Gebühr vollständig auf die weitere Tätigkeit angerechnet.

Ist eine Beratung auch per Video oder Telefon möglich?

Ja. Auf Wunsch berate ich Sie auch per Video oder Telefon – unkompliziert, ortsunabhängig und vertraulich.

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Rechtsanwältin (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

USt-IdNr.: DE312910617

Berufsrechtliche Regelungen

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union

Diese Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de eingesehen werden.

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Stand: Juli 2026

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