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Ein durchdachtes Testament schafft Klarheit und beugt Streit vor. Ich gestalte Ihren letzten Willen sowie Übertragungen zu Lebzeiten rechtssicher und – in Abstimmung mit Steuerberatern – mit Blick auf Steuern und Werterhalt.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer dem entspricht, was sich Erblasserinnen und Erblasser wünschen. Mit einem Testament oder einem gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten bestimmen Sie selbst, wer was erhalten soll – und können Streit unter den Hinterbliebenen vermeiden, gerade bei Immobilien, Unternehmen oder Patchwork-Konstellationen.
Ich gestalte Ihren letzten Willen klar und rechtssicher, berücksichtige Pflichtteilsansprüche und zeige Gestaltungsmöglichkeiten auf – von der Vor- und Nacherbschaft bis zur Anordnung von Vermächtnissen und Auflagen.
Ohne letztwillige Verfügung bestimmt die gesetzliche Erbfolge, wer erbt – nach Ordnungen und neben dem Ehegatten, dessen Anteil auch vom Güterstand abhängt. Ehegatten setzen sich häufig in einem gemeinschaftlichen Testament, dem sogenannten Berliner Testament, gegenseitig als Alleinerben und die Kinder als Schlusserben ein. Nach dem ersten Erbfall entfaltet ein solches Testament eine Bindungswirkung, die spätere Änderungen einschränkt – das will gut überlegt sein.
Nahe Angehörige – Kinder, Ehegatte, unter Umständen die Eltern – haben auch bei einer Enterbung einen Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Schenkungen zu Lebzeiten können zusätzlich Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen, wenn sie in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall erfolgt sind. Ich gestalte Ihr Testament so, dass diese Zusammenhänge berücksichtigt sind und Ihr Wille rechtssicher umgesetzt wird.
Häufige Fragen
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Sie entspricht nicht immer den eigenen Wünschen. Mit einem Testament bestimmen Sie selbst über Ihren Nachlass und können Streit vermeiden.
Nahe Angehörige haben auch dann einen Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn sie enterbt wurden. Bei der Gestaltung berücksichtige ich solche Ansprüche und zeige Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Sie kann frühzeitig klare Verhältnisse schaffen und – steuerlich durchdacht – Freibeträge nutzen. Absicherungen wie ein Nießbrauch bleiben möglich. Die konkrete Gestaltung stimme ich mit Steuerberatern ab.
Beim Berliner Testament setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben und die Kinder als Schlusserben ein. Es sichert den überlebenden Partner ab, bindet nach dem ersten Erbfall aber an die getroffene Regelung. Ob es zu Ihren Zielen passt, klären wir gemeinsam.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er steht nahen Angehörigen auch dann zu, wenn sie enterbt wurden. Schenkungen der letzten zehn Jahre können den Anspruch zusätzlich erhöhen.
Die anwaltliche Erstberatung rechne ich mit der gesetzlichen Gebühr von € 190,00 netto ab. Beauftragen Sie mich darüber hinaus, wird diese Gebühr vollständig auf die weitere Tätigkeit angerechnet.
Ja. Auf Wunsch berate ich Sie auch per Video oder Telefon – unkompliziert, ortsunabhängig und vertraulich.
Vereinbaren Sie ein persönliches Erstgespräch – ich nehme mir Zeit für Ihre Situation und Ihre Fragen.
Kontakt
Wenn Sie ein familienrechtliches Anliegen klären möchten, vereinbaren Sie gern ein persönliches Erstgespräch. Ich nehme mir Zeit für Ihre Situation – in meiner Kanzlei im Arnulfpark, telefonisch oder per Video.
Rechtsanwältin Sandra Rademacher
Erika-Mann-Straße 11
80636 München
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E-Mail: kontakt@kanzlei-rademacher.info
Rechtsanwaltskammer München
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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
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Diese Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de eingesehen werden.
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Stand: Juli 2026
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