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Testament & Vermögensübertragung in München


Ein durchdachtes Testament schafft Klarheit und beugt Streit vor. Ich gestalte Ihren letzten Willen sowie Übertragungen zu Lebzeiten rechtssicher und – in Abstimmung mit Steuerberatern – mit Blick auf Steuern und Werterhalt.

Das Testament

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer dem entspricht, was sich Erblasserinnen und Erblasser wünschen. Mit einem Testament oder einem gemeinschaftlichen Testament von Ehegatten bestimmen Sie selbst, wer was erhalten soll – und können Streit unter den Hinterbliebenen vermeiden, gerade bei Immobilien, Unternehmen oder Patchwork-Konstellationen.

Ich gestalte Ihren letzten Willen klar und rechtssicher, berücksichtige Pflichtteilsansprüche und zeige Gestaltungsmöglichkeiten auf – von der Vor- und Nacherbschaft bis zur Anordnung von Vermächtnissen und Auflagen.

Gesetzliche Erbfolge, Berliner Testament und Pflichtteil

Ohne letztwillige Verfügung bestimmt die gesetzliche Erbfolge, wer erbt – nach Ordnungen und neben dem Ehegatten, dessen Anteil auch vom Güterstand abhängt. Ehegatten setzen sich häufig in einem gemeinschaftlichen Testament, dem sogenannten Berliner Testament, gegenseitig als Alleinerben und die Kinder als Schlusserben ein. Nach dem ersten Erbfall entfaltet ein solches Testament eine Bindungswirkung, die spätere Änderungen einschränkt – das will gut überlegt sein.

Nahe Angehörige – Kinder, Ehegatte, unter Umständen die Eltern – haben auch bei einer Enterbung einen Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Schenkungen zu Lebzeiten können zusätzlich Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen, wenn sie in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall erfolgt sind. Ich gestalte Ihr Testament so, dass diese Zusammenhänge berücksichtigt sind und Ihr Wille rechtssicher umgesetzt wird.

Häufige Fragen

Gut zu wissen


Was passiert ohne Testament?

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Sie entspricht nicht immer den eigenen Wünschen. Mit einem Testament bestimmen Sie selbst über Ihren Nachlass und können Streit vermeiden.

Was ist der Pflichtteil?

Nahe Angehörige haben auch dann einen Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn sie enterbt wurden. Bei der Gestaltung berücksichtige ich solche Ansprüche und zeige Gestaltungsmöglichkeiten auf.

Welche Vorteile hat eine Übertragung zu Lebzeiten?

Sie kann frühzeitig klare Verhältnisse schaffen und – steuerlich durchdacht – Freibeträge nutzen. Absicherungen wie ein Nießbrauch bleiben möglich. Die konkrete Gestaltung stimme ich mit Steuerberatern ab.

Was ist ein Berliner Testament?

Beim Berliner Testament setzen sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben und die Kinder als Schlusserben ein. Es sichert den überlebenden Partner ab, bindet nach dem ersten Erbfall aber an die getroffene Regelung. Ob es zu Ihren Zielen passt, klären wir gemeinsam.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er steht nahen Angehörigen auch dann zu, wenn sie enterbt wurden. Schenkungen der letzten zehn Jahre können den Anspruch zusätzlich erhöhen.

Was kostet eine Erstberatung?

Die anwaltliche Erstberatung rechne ich mit der gesetzlichen Gebühr von € 190,00 netto ab. Beauftragen Sie mich darüber hinaus, wird diese Gebühr vollständig auf die weitere Tätigkeit angerechnet.

Ist eine Beratung auch per Video oder Telefon möglich?

Ja. Auf Wunsch berate ich Sie auch per Video oder Telefon – unkompliziert, ortsunabhängig und vertraulich.

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Rechtsanwältin (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

USt-IdNr.: DE312910617

Berufsrechtliche Regelungen

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union

Diese Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de eingesehen werden.

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Stand: Juli 2026

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